Die Rechnungsprüfungskommission prüft alle Anträge an die Gemeindeversammlung, die von finanzieller Bedeutung sind. Dazu gehören insbesondere Voranschlag, Jahresrechnung und Spezialbeschlüsse. Die Rechnungsprüfungskommission klärt zudem die finanzrechtliche Zuständigkeit, die finanzielle Angemessenheit und die rechnerische Richtigkeit ab. Die Kommission erstattet dazu Bericht und Antrag. Ferner kontrolliert die Rechnungsprüfungskommission das Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinde.