Die Dorfdemokratie lebt von der Gemeindeversammlung. Sie ist geprägt von der Teilnahme engagierter Einwohnerinnen und Einwohner, die ihr Stimmrecht einzusetzen wissen. An dieser Stelle dankt der Gemeinderat all den verantwortungsbewussten treuen Versammlungsteilnehmern. Leider sind das nur jeweils rund 3 % der 3700 Stimmberechtigten, die von diesem sehr wichtigen Bürgerrecht Gebrauch machen. Eigentlich wenige Stimmen, die über wichtiges Geschehen in der Gemeinde bestimmen!
| Aufgaben: | Gemäss der Gemeindeordnung § 16 sind der Gemeindeversammlung nebst den nach der Finanzkompetenz abgestuften Anträgen zwingend folgende Anträge vorzulegen: - Erlass und Änderung aller Verordnungen und Reglemente von allgemeiner Bedeutung
- Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung
- Schaffung von Zweckverbänden
- Behandlung von Initiativen
- Festsetzung des kommunalen Richtplanes
- Festsetzung des jährlichen Voranschlages und des Steuerfusses
- Abnahme der Jahresrechnung
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| Kompetenzen: | Anfragerecht bei der Gemeindeversammlung Jedem Stimmberechtigten steht das Recht zu, über einen Gegenstand der Gemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse eine Anfrage an die Gemeindevorsteherschaft zur Beantwortung an der Gemeindeversammlung zu stellen. Solche Anfragen sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung an die Gemeindevorsteherschaft schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen. |
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