Das Gemeindegesetz (GG) regelt die Zusammensetzung, die Befugnisse, die Vorbereitung und die Durchführung von Gemeindeversammlungen. In der kommunalen Gemeindeordnung sind die einzelnen Aufsichts-, Gesetzgebungs- und die finanziellen Befugnisse der Gemeindeversammlung festgehalten.

Die Stimmberechtigten können über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse Anfragen einreichen und deren Beantwortung in der Gemeindeversammlung verlangen. Die Anfrage ist schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Anfragen, die spätestens 10 Arbeitstage vor einer Gemeindeversammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeinderat spätestens 1 Tag vor dieser Versammlung schriftlich. In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet (§ 17 GG).

Kontakt

Céline Haller, Gemeindeschreiberin
praesidiales@birmensdorf.ch

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