Gemeindeversammlung
Informationen
- Voraussetzungen
- Zur Gemeindeversammlung sind alle Interessierten eingeladen. Über die politischen Rechte verfügt und damit stimmberechtigt ist, wer
- Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger ist,
- das achtzehnte Altersjahr zurückgelegt hat,
- in der Gemeinde Birmensdorf politischen Wohnsitz hat und
- von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen ist.
Die Geschäfte werden vier Wochen vor der Gemeindeversammlung in der Rubrik massgebende amtliche Publikationen sowie im "Birmensdorfer" angekündigt. Die Anträge und Akten liegen zwei Wochen vor der Versammlung im Gemeindehaus Birmensdorf zur Einsicht auf; die Anträge und Akten der Sekundarschulgemeinde Birmensdorf-Aesch zusätzlich im Gemeindehaus Aesch.
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Dokumente
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Bezirksrat Dietikon; Beschluss vom 25. Januar 2019; Aufhebung Budget und Steuerfuss | Download | 0 | Bezirksrat Dietikon; Beschluss vom 25. Januar 2019; Aufhebung Budget und Steuerfuss |
Gemeinderat; Entscheid vom 4. Februar 2019; Genehmigung überarbeitetes Budget und Verabschiedung zuhanden Gemeindeversammlung | Download | 1 | Gemeinderat; Entscheid vom 4. Februar 2019; Genehmigung überarbeitetes Budget und Verabschiedung zuhanden Gemeindeversammlung |
Politische Gemeinde Birmensdorf; Budget 2019 | Download | 2 | Politische Gemeinde Birmensdorf; Budget 2019 |
Rechnungsprüfungskommission; Bericht und Antrag vom 16. Februar 2019 | Download | 3 | Rechnungsprüfungskommission; Bericht und Antrag vom 16. Februar 2019 |
Gemeindeversammlung; Beleuchtender Bericht vom 1. März 2019 | Download | 4 | Gemeindeversammlung; Beleuchtender Bericht vom 1. März 2019 |
Gemeindeversammlung; Präsentation | Download | 5 | Gemeindeversammlung; Präsentation |
Gemeindeversammlung; Protokoll | Download | 6 | Gemeindeversammlung; Protokoll |