20. Nov. 2018, 19.30 Uhr

Kontakt

Andreas Strahm, Gemeindeschreiber
gemeinde@birmensdorf.ch

Informationen

Voraussetzungen
Zur Gemeindeversammlung sind alle Interessierten eingeladen. Über die politischen Rechte verfügt und damit stimmberechtigt ist, wer
  • Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger ist,
  • das achtzehnte Altersjahr zurückgelegt hat,
  • in der Gemeinde Birmensdorf politischen Wohnsitz hat und
  • von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen ist.

Die Geschäfte werden vier Wochen vor der Gemeindeversammlung in der Rubrik massgebende amtliche Publikationen sowie im "Birmensdorfer" angekündigt. Die Anträge und Akten liegen zwei Wochen vor der Versammlung im Gemeindehaus Birmensdorf zur Einsicht auf; die Anträge und Akten der Sekundarschulgemeinde Birmensdorf-Aesch zusätzlich im Gemeindehaus Aesch.

Download

Alle Dokumente dieser Versammlung als Zip-Datei herunterladen

Dokumente

Name
Gemeindeversammlungen; Ankündigung Download 0 Gemeindeversammlungen; Ankündigung
Gemeindeversammlungen; Beleuchtender Bericht Download 1 Gemeindeversammlungen; Beleuchtender Bericht
Sekundarschulgemeinde Birmensdorf-Aesch; Budget 2019 Download 2 Sekundarschulgemeinde Birmensdorf-Aesch; Budget 2019
Primarschulgemeinde Birmensdorf; Budget 2019 Download 3 Primarschulgemeinde Birmensdorf; Budget 2019
Politische Gemeinde Birmensdorf; Budget 2019 Download 4 Politische Gemeinde Birmensdorf; Budget 2019
Finanz- und Aufgabenplan 2018 - 2022 Download 5 Finanz- und Aufgabenplan 2018 - 2022
Politische Gemeinde Birmensdorf; Gemeindeversammlung vom 20. November 2018; Protokoll Download 6 Politische Gemeinde Birmensdorf; Gemeindeversammlung vom 20. November 2018; Protokoll