
Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung ist für das Rechnungswesen und die Vermögensverwaltung verantwortlich. Ihre Hauptaufgaben sind:
Überweisungen Überweisungen an die Gemeindeverwaltung können Sie auf das PC-Konto 80-9900-6 IBAN CH 87 0900 0000 8000 9900 6 (Gemeindekasse, 8903 Birmensdorf) vornehmen. Bitte Zahlungszweck vermerken. Wasserzähler Die Wasserzähler müssen einmal jährlich abgelesen werden. Sie erhalten von der Finanzverwaltung einen Meldebrief den Sie portofrei zurücksenden können. Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Jahresabrechnung der Werkgebühren. Bei Handänderungen von Liegenschaften findet keine automatische Ablesung statt. Der Wasserzählerstand muss rechtzeitig gemeldet werden. Nachfolgend finden Sie die dazugehörigen Verordnungen Abfallverordnung Verordnung über die Wasserversorgung Gebührenverordnung für Siedlungsentwässerungsanlagen Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen
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