
Gifte und Chemikalien
Zuständiges Departement: Einwohnerkontrolle Zuständiges Amt: Gesundheitssekretariat Verantwortlich: Suppiger, Daniela Bisher war der Bezug verschiedener chemischer Stoffe und Publikumsprodukte der Giftklassen 1 und 2 bewilligungspflichtig. Giftscheine der Giftklasse 2 konnten bei der Einwohnerkontrolle bezogen werden. Das neue schweizerische Chemikalienrecht enthält keine Einteilung in Giftklassen und übernimmt stattdessen das europäische System, welches Gefahrensymbole verwendet. Somit werden keine Giftscheine mehr benötigt und die Abgabe von Giftscheinen für die Giftklasse 2 durch die Gemeindeverwaltung wird eingestellt. Bei der Verkaufsstelle muss ein Ausweis vorgelegt werden und eine Unterschrift zur Bestätigung der sachgerechten Verwendung geleistet werden. Gut zu wissen: Telefon: 145 Tox-Zentrum (diese Telefonnummer kann Leben retten!) Link: Gefahrensymbole Toxikologisches Informationszentrum, Zürich
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