Wir sind, gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft, für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Donnerstag eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in Limmattaler Gebührensäcken, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten Sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Fehlbaren müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsentschädigung auferlegen. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung an den Statthalter zur Büssung.

Die aktuelle Kehrichtsackgebühren inkl. 7,7% MWST betragen:

  • 17 l-Sack CHF 0.85
  • 35 l-Sack CHF 1.70
  • 60 l-Sack CHF 3.10
  • 110 l-Sack CHF 5.30


Jährliche Grundgebühr
Haushalte und Landwirtschaftsbetrieb CHF 64.80
Gewerbebetrieb CHF 75.60

Das Grüngut wird jeden Montag abgeführt.

Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Alöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen unserer Einwohnerschaft die Abfallsammelstelle oder spezielle Sammelaktionen zur Verfügung.

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Abfallkalender entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.

Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert kostendeckend sein. Die Vollziehungsverordnung zur Abfallverordnung gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze.

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