
Kehrichtentsorgung
Zuständiges Departement: Einwohnerkontrolle Zuständiges Amt: Gesundheitssekretariat Verantwortlich: Suppiger, Daniela Wir sind, gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft, für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten. Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Donnerstag eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in Limmattaler Gebührensäcken, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten Sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Fehlbaren müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsentschädigung auferlegen. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung an den Statthalter zur Büssung. Die aktuelle Kehrichtsackgebühren inkl. 8% MWST betragen:
Jährliche Grundgebühr Haushalte und Landwirtschaftsbetrieb Fr. 86.40 Gewerbebetrieb Fr. 97.20 Das Grüngut wird jeden Montag abgeführt. Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Alöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen unserer Einwohnerschaft die Abfallsammelstelle oder spezielle Sammelaktionen zur Verfügung. Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Abfallkalender entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft. Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert kostendeckend sein. Die Vollziehungsverordnung zur Abfallverordnung gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (.pdf, 1211.5 kB).
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