Aufgrund des Sozialhilfegesetzes leisten wir die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer für den Lebensunerhalt für sich und seine Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von Sozialhilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.

Betroffene Personen beraten wir mit der erforderlichen Diskretion und helfen ihnen, Notsituationen zu überbrücken.

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