Anmeldung / Zuzug nach Birmensdorf

Sie ziehen neu nach Birmensdorf? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Ein Zuzug ist frühestens ein Monat vorher, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Zuzug persönlich am Schalter bei den Einwohnerdiensten zu melden. Die Abmeldung am alten Wohnort muss bereits erfolgt sein
Mit dem Online-Dienst eUmzugCH können Sie Ihre An-, Ab- oder Ummeldung in einem Schritt erledigen.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

Schweizer Staatsangehörige (CH):

  • Pass oder Identitätskarte 
  • Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Kaufvertrag (bei Wohneigentum)
  • Versicherungsnachweis der Krankenkasse 
  • Familienausweis, wenn nicht  vorhanden: Geburtsscheine der Kinder und Eheschein
  • ev. Sorgerechtsnachweise von minderjährigen Kindern


Ausländische Staatsangehörige:

  • gültiger Reisepass oder Identitätskarte
  • Ausländerausweis
  • Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Kaufvertrag (bei Wohneigentum)
  • Versicherungsnachweis der Krankenkasse 
  • Zivilstandsnachweis (Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil, Todesschein Ehepartner mit deutscher oder englischer Übersetzung)
  • Geburtscheine der Kinder (mit deutscher oder englischer Übersetzung)
  • ev. Sorgerrechtsnachweise für minderjährige Kinder (mit deutscher oder englischer Übersetzung)

Bei Zuzug aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland benötigen wir zusätzlich,  falls vorhanden:

  • Zusicherung oder Ermächtigung der Visumserteilung 
  • Arbeitsvertrag 

 

De Gebühr beträgt CHF 40.00 pro erwachsene Personen zuzüglich ausländerrechtliche Gebühren.

 

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100.00 zur Folge haben kann.

Preis

CHF 40.00 für Schweizer und Ausländer
CHF 100.00 für Wochenaufenthalter
CHF 100.00 Erneuerung Meldebestätigung Wochenaufenthalter

Zugehörige Objekte

Name
Zuzug
Nummer Name Inkrafttreten
600.1 Gebührenverordnung 21. November 2017 21. November 2017
600.11 Gebührentarif 18. Dezember 2017 18. Dezember 2017