Gerichtliche Verbote (Art. 258 – 260 ZPO)

Die Verfügung eines allgemeinen Verbotes auf Ihrem Grundstück gegen einen bestimmten Personenkreis müssen Sie beim Bezirksgericht Dietikon, Einzelgericht im summarischen Verfahren beantragen. Es wird von Ihnen zum Gesuch ein Grundbuchauszug und ein Katasterplan über das mit dem Verbot zu belegende Grundstück verlangt. Zur öffentlichen Bekanntmachung des Verbotes muss die Verfügung beim Gemeindeammannamt eingereicht werden. Für die Sicherstellung der Kosten wird ein Barvorschuss verlangt. Dieser beträgt Fr. 1'000.00, ohne die Kosten für die von Ihnen gewünschte Anzahl Verbotstafeln.

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