Der Schuldner, der mit der betriebenen Forderung nicht einverstanden ist, kann innert 10 Tagen seit der Zustellung des Zahlungsbefehles, Rechtsvorschlag erheben. Die Forderung kann vollumfänglich oder zu einem Teil bestritten werden. Der Rechtsvorschlag muss nicht begründet werden. Der Rechtsvorschlag bewirkt die Einstellung der Betreibung. Wird nur ein Teil der Forderung bestritten, kann für den unbestrittenen Betrag die Fortsetzung der Betreibung verlangt werden.

Beseitigung des Rechtsvorschlages im Zivilprozess oder im Verwaltungsverfahren

Der Gläubiger gegen dessen Betreibung vom Schuldner Rechtsvorschlag erhoben wurde, hat seinen Anspruch im Zivilprozess oder im Verwaltungsverfahren geltend zu machen. Er kann die Fortsetzung der Betreibung nur mit einem rechtskräftigen Entscheid erwirken, der den Rechtsvorschlag ausdrücklich beseitigt (Art. 79 SchKG). Im Zivilprozess wird das Verfahren durch das Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt des Betreibungsortes eingeleitet.

Friedensrichteramt
Gemeinden Birmensdorf und Aesch
Herr Christian Daeniker, Friedensrichter
Stallikonerstrasse 9
8903 Birmensdorf

Gemeinde Uitikon
Frau Evelyne Müller-Rellstab, lic. iur., Friedensrichterin
Zürcherstrasse 59
8142 Uitikon


Zur Schlichtungsverhandlung vor dem Friedensrichter haben die Parteien persönlich zu erscheinen. Sie können sich von einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen. Es kann sich nur vertreten lassen, wer nicht im Kanton wohnt oder durch Krankheit, Alter oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert ist.

Das Formular „Schlichtungsgesuch“ kann hier heruntergeladen werden.

Rechtsöffnungsverfahren

Der Gläubiger, dessen Forderung bereits auf einem vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidl beruht (Art. 80 SchKG), oder der eine durch öffentliche Urkunde festgestellte oder durch Unterschrift bekräftigte Schuldanerkennung besitzt (Art. 82 SchKG), kann beim Richter des Betreibungsortes das Gesuch um definitive oder provisorische Rechtsöffnung stellen. Rechtsöffnungsbegehren sind zu richten an:

Einzelgericht im summarischen Verfahren
des Bezirksgerichtes Dietikon  
Bahnhofplatz 10, Postfach
8953 Dietikon

Das Formular „Rechtsöffnungsbegehren“ kann hier heruntergeladen werden.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt