Das Gemeindeammannamt beglaubigt insbesondere Unterschriften, Handzeichen, Abschriften und Auszüge. Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss der Gesuchsteller persönlich erscheinen und hat sich auszuweisen durch ein amtliches Ausweispapier (Reisepass oder Identitätskarte, Führerausweis genügt nicht). Die zu beglaubigende Unterschrift kann im voraus oder in Anwesenheit des Gemeindeammannes auf dem Schriftstück gezeichnet werden. Die Gebühr für eine Beglaubigung beträgt in der Regel Fr. 20.00. Eine telefonische Voranmeldung ist erwünscht.

Preis

20.00

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
600.1 Gebührenverordnung 21. November 2017 21. November 2017
600.11 Gebührentarif 18. Dezember 2017 18. Dezember 2017