Die Gebühr für den Erlass, die doppelte Ausfertigung, die Eintragung, die Zustellung und die Rücksendung des Zahlungsbefehles und der Konkursandrohung bemisst sich nach der Forderung und beträgt:
Forderungen Gebühren
Fr.
überbis 
 100 20.30
 100 500 33.30
 500 1'000 53.30
 1'000 10'000 73.30
 10'000 100'000 103.30
 100'000 1'000'000 203.30
 1'000'000 99999999999 413.30
   

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