Art. 13 SchKG verpflichtet die Kantone zur Ueberwachung der Betreibungs- und Konkursämter eine Aufsichtsbehörde zu bezeichnen. Im Kanton Zürich übt das Obergericht diese Aufsicht aus. Als untere Aufsichtsbehörden amten die Bezirksgerichte. Für den Betreibungskreis Birmensdorf ist folgende Aufsichtsbehörde zuständig:

Bezirksgericht Dietikon
als untere Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs
Bahnhofplatz 10, Postfach
8953 Dietikon

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