
Konkursbegehren
Zuständiges Departement: Betreibungs- und Gemeindeammannamt Zuständig für die Gemeinden Birmensdorf, Aesch, Uitikon Verantwortlich: Imhof, Ernst Begehren um Eröffnung des Konkurses im Sinne von Art. 166 SchKG sind zu richten an: Bezirksgericht Dietikon Einzelgericht im summarischen Verfahren Bahnhofplatz 10, Postfach 8953 Dietikon Dem Konkursbegehren ist der Zahlungsbefehl sowie die Konkursandrohung im Original beizulegen. Das Formular „Gesuch um Eröffnung des Konkurses“ kann hier heruntergeladen werden.
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