Ich habe ein Tier gefunden was muss ich jetzt machen?
Alle Finder und Finderinnern von Tieren sind gesetzlich verpflichtet, diesen Finder der kantonalen MeldestelleExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. mitzuteilen. Kann ein Tier nicht innert der gesetzlichen Frist von zwei Monaten zurückgeführt werden, erfolgt eine Neuplatzierung beim Finder oder durch ein Tierheim.

Online-MeldungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. für gefundene Tiere.

Ich vermisse ein Tier, was kann ich jetzt machen?
Vermisstmeldungen können analog der Meldung von Findeltieren getätigt werden.

Online-MeldungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. für vermisste Tiere.

Das Formular kann ausgedruckt und vollständig ausgefüllt an folgende Adresse geschickt oder gefaxt werden:

Tierschutzverlag Zürich
Freudenbergstr. 30
8044 Zürich
Fax 0848 848 720

Zugehörige Objekte

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