Benötigen Sie eine Adressauskunft?

Adressauskünfte werden im Rahmen des Datenschutzes schriftlich gegen Gebühren erteilt. Die Gebührenerhebung erfolgt per Rechnung.

Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch hin, ohne Einschränkung bekannt gegeben (§ 18 MERG, § 16 lit.a Gesetz über die Information und den Datenschutz) CHF 15.00:

  • Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum

Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Interessennachweis beilegen) (§ 18 MERG, §16 lit,a + §17 Abs, 1 Gesetz über die Information und den Datenschutz) CHF 30.00:

  • Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort

Die Anfrage richten Sie schriftlich an:

Gemeindeverwaltung Birmensdorf
Einwohnerdienste
Stallikonerstrasse 9
8903 Birmensdorf

Oder per Mail an einwohner@birmensdorf.ch

Preis

Sie erhalten die Auskunft mit Rechnung.

Zugehörige Objekte

Nummer Name Inkrafttreten
600.1 Gebührenverordnung 21. November 2017 21. November 2017
600.11 Gebührentarif 18. Dezember 2017 18. Dezember 2017