Erleichtertes Einbürgerungsverfahren

Erleichtertes Einbürgerungsverfahren

Die erleichterte Einbürgerung gilt für ausländische Staatsangehörige, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind, staatenlose Kinder, Kinder unter 22 Jahren eines eingebürgerten Elternteils sowie Personen der dritten Ausländergeneration.

Voraussetzungen

Um sich für das Schweizer Bürgerrecht zu bewerben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • gültige Aufenthaltsbewilligung
  • Wohnsitz während insgesamt fünf Jahren in der Schweiz, wovon das letzte Jahr unmittelbar vor der Gesuchseinreichung
  • seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einem Schweizer Bürger oder einer Schweizer Bürgerin leben
  • Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse
  • Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen
  • Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
  • keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
  • eigenständige finanzielle Erhaltungsfähigkeit

Gesuchsformular

Das Gesuch um Erteilung der eidg. Einbürgerungsbewilligung können Sie am Schalter der Abteilung Präsidiales oder im Onlineschalter beziehen.

Gesuche sind direkt dem Staatssekretariat für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern, einzureichen. Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig.

Links

Gemeindeamt des Kantons Zürich
Staatssekretariat für Migration SEM

Zugehörige Objekte