Das Gemeindeammannamt kann mit der Aufnahme eines amtlichen Befundes über den tatsächlichen Zustand einer Sache beauftragt werden, aber nur soweit, als dass dafür nicht besondere wissenschaftliche oder technische Fachkenntnisse erforderlich sind.
Wir werden immer wieder angefragt bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter an Wohnungsabnahmen¨schlichtend mitzuwirken. Dies ist aber klar nicht unsere Aufgabe. Wir empfehlen Ihnen, sich in solchen Fällen an die Hauseigentümer- und Mieterverbände zu wenden.
Wenn Sie die Aufnahme eines amtlichen Befundes wünschen, müssen Sie ein Befundgesuch, einreichen. In diesem Gesuch müssen die beteiligten Parteien bezeichnet sein und der Gegenstand der Befundaufnahme muss angegeben werden (z.B. Rissbefund am Wohnhaus XY).  Es wird in der Regel ein Kostenvorschuss verlangt. Bitte planen Sie mögliche Wartezeiten bei der Terminvergabe ein.

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