Die verantwortliche Stelle für die Entgegennahme, Vermittlung und Aufbewahrung von Fundgegenständen ist das Fundbüro. Es gehört in den Verantwortungsbereich der Abteilung Bevölkerungsdienste

Regeln betreffend Fundgegenstände (Schweizerische Zivilgesetzbuch - ab § 720)

  • Wenn der Wert der gefundenen Sache vermutlich zehn Franken übersteigt, ist man verpflichtet, den Fundgegenstand abzugeben. Findet man etwas in einem bewohnten Haus, muss es dem Hausherrn, Mieter oder den Aufsichtspersonen abgeliefert werden.
  • Bei Deliktsgut hat der Finder keinen Anspruch auf Finderlohn.
  • Fundgegenstände, deren Eigentümer nicht ermittelt wurde, können vom Finder nach einem Jahr wieder abgeholt werden. Danach wird angenommen, dass der Finder darauf verzichtet. Die Fundgegenstände werden dann verwertet. Wer den gesetzlichen Pflichten als Finder nachgekommen ist, erwirbt die Sache zu Eigentum, wenn während 5 Jahren der Eigentümer nicht festgestellt werden kann.


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Geben Sie gleich online eine Verlustmeldung auf und wir benachrichtigen Sie, sobald wir Ihren Gegenstand gefunden haben.

Alle gefundenen Gegenstände werden hier publiziert.

 

Haben Sie etwas gefunden?

Bitte geben Sie den Fundgegenstand bei uns am Schalter ab.

Werden registrierte Schlüssel der Marken Keso, KabaStar, Kaba20 und KabaNova abgegeben, wird der Besitzer oder die Besitzerin ermittelt und sofort benachrichtigt.

 

Weitere Links:
easyfind - Das Online-Fundbüro für die Schweiz
Fundbüro der schweizerischen Bundesbahnen SBB

 

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