Ordentliches Einbürgerungsverfahren
Ordentliches Einbürgerungsverfahren
Das ordentliche Einbürgerungsverfahren ist das normale Verfahren, das für alle Personen gilt, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen und eine C-Bewilligung haben. Mehr Informationen zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren, wie Zielgruppen, Voraussetzungen und Vorgehen, finden Sie hier.
Zur Klärung, ob dieses Verfahren für Sie zur Anwendung kommt, finden Sie auf der Website des Gemeindeamtes des Kantons Zürich einen Einbürgerungs-Checker (Kann ich mich einbürgern lassen?).
Reichen Sie Ihr Einbürgerungsgesuch mit allen erforderlichen Unterlagen dem Gemeindeamt des Kantons Zürich ein. Die Gesuchsunterlagen können direkt online eingereicht werden.
Kantonaler Deutschtest und Grundkenntnistest
Eine Einbürgerung setzt unter anderem voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber mit den hiesigen Lebensverhältnissen vertraut ist und sich im Alltag in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann (Sprechen und Hören: Niveau B1, Lesen und Schreiben: Niveau B2). Zur Prüfung dieser Voraussetzungen arbeiten wir mit der Schule für Angewandte Linguistik (SAL) zusammen, welche mit der Durchführung des Kantonalen Deutschtestes und des Grundkenntnistestes beauftragt ist. Nähere Angaben und Auskunft erhalten Sie bei der Abteilung Präsidiales.
Gesuchsprüfung durch den Gemeinderat
Wenn die Unterlagen und Dokumente zur Einbürgerung vorliegen, schickt uns das Gemeindeamt des Kantons Zürich Ihr Einbürgerungsgesuch zu. Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben, informieren Sie über die zu absolvierenden Prüfungen und laden Sie zu einem persönlichen Gespräch mit dem Ausschuss Einbürgerungen ein. Der Ausschuss prüft Ihre Integration mündlich und gibt dem Gemeinderat eine entsprechende Empfehlung ab.
Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über Ihre Aufnahme ins Bürgerrecht der Gemeinde Birmensdorf. Ihr Gesuch wird nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat zur weiteren Prüfung an den Kanton Zürich sowie an das Staatssekretariat für Migration (SEM) weitergeleitet.
Kommunale Gebühren im Einbürgerungsverfahren
Gebühr für die Erteilung oder Ablehnung des Bürgerrechts beträgt:
für Bewerberinnen und Bewerber bis zur Vollendung des 20. Altersjahres |
gebührenfrei |
für Bewerberinnen und Bewerber bis zur Vollendung des 25. Altersjahres |
CHF 250.00 |
für Bewerberinnen und Bewerber nach Vollendung des 25. Altersjahres |
CHF 500.00 |
Rückzug oder Abschreibung des Einbürgerungsgesuch |
CHF 200.00 |
Links
Gemeindeamt des Kantons Zürich
Staatssekretariat für Migration
Bürgerrechtsgesetz
Kantonale Bürgerrechtsverordnung
Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Birmensdorf
Gebührentarif
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 044 739 12 10 | praesidiales@birmensdorf.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales |