Abmeldung / Wegzug aus Birmensdorf

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Ein Wegzug ist frühestens ein Monat vorher, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Wegzug bei den Einwohnerdiensten zu melden. Die Abmeldung kann persönlich bei uns am Schalter erfolgen.
Mit dem Online-Dienst eUmzugCH können Sie Ihre An-, Ab- oder Ummeldung in einem Schritt erledigen.

 

Für die Abmeldung am Schalter nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit

Schweizer Staatsangehörige (CH):

  • Pass oder Identitätskarte
  • Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung


Ausländische Staatsangehörige:

  • Ausländerausweis
  • Meldebestätigung

Für die Abmeldung wird keine Gebühr erhoben.

 

Falls Sie beabsichtigen die Schweiz zu verlassen, kann der Online-Dienst nicht genutzt werden. Bei einem Wegzug ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache zwingend.

Schweizer Staatsangehörige (CH):

Für die Abmeldung ins Ausland ist ein amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass) vorzuweisen. Bei einer definitiven Abmeldung ins Ausland muss eine Abmeldeerklärung ausgefüllt werden. Im Weiteren wird eine schweizerische Kontakt- bzw. Vertreteradresse aufgenommen.  

Weiter Informationen für Auslandschweizer erhalten Sie über das Eidgenössische Amt für auswärtige Angelegenheiten.

Ausländische Staatsangehörige:

Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis vorweisen. Bei einer definitiven Abmeldung ins Ausland muss eine Abmeldeerklärung ausgefüllt werden


Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100.00 zur Folge haben kann.

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