Lebensbescheinigungen werden vor allem von Rentenbezugsberechtigten für Pensionskassen, Sozialversicherungen usw. benötigt.

Wichtig:
Eine Lebensbescheinigung kann nur bei persönlicher Vorsprache an unserem Schalter ausgestellt werden; eine Vertretung ist somit auch mit schriftlicher Vollmacht nicht möglich. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit.

Bei schriftlich verlangter Lebensbescheinigung ohne persönliche Vorsprache der Person, bestätigt die Einwohnerkontrolle lediglich, dass die Person im Einwohnerregister registriert, also angemeldet ist (siehe Wohnsitzbestätigung). Bitte geben Sie unter "Kommentar" an, dass eine Lebensbescheinigung benötigt wird.

Bitte beachten Sie zudem, dass im Kanton Zürich Unterschriften ausschliesslich durch die Gemeinde-/Stadtammannämter oder Notariate amtlich beglaubigt werden dürfen, nicht aber durch die Einwohnerkontrollen.

Preis

30.00

Zugehörige Objekte

Nummer Name Inkrafttreten
600.1 Gebührenverordnung 21. November 2017 21. November 2017
600.11 Gebührentarif 18. Dezember 2017 18. Dezember 2017