Amtliche Befunde (§ 143 GOG)
Wir werden immer wieder angefragt bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter an Wohnungsabnahmen¨schlichtend mitzuwirken. Dies ist aber klar nicht unsere Aufgabe. Wir empfehlen Ihnen, sich in solchen Fällen an die Hauseigentümer- und Mieterverbände zu wenden.
Wenn Sie die Aufnahme eines amtlichen Befundes wünschen, müssen Sie ein Befundgesuch, einreichen. In diesem Gesuch müssen die beteiligten Parteien bezeichnet sein und der Gegenstand der Befundaufnahme muss angegeben werden (z.B. Rissbefund am Wohnhaus XY). Es wird in der Regel ein Kostenvorschuss verlangt. Bitte planen Sie mögliche Wartezeiten bei der Terminvergabe ein.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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