Planen Sie eine bewilligungspflichtige Veranstaltung in Birmensdorf?

Eine Veranstaltung kann aufgrund diverser Themen bewilligungspflichtig sein. So durch die Nutzung von öffentlichem Grund, durch die Führung einer Festwirtschaft, durch den Aufbau von Tribünen oder Zelten oder durch das Aufstellen von Verstärkern im Freien. Dieses Gesuchsformular unterstützt Sie im Planungsprozess und stellt sicher, dass alle relevanten Themen rund um Ihre Veranstaltung berücksichtigt und alle notwendigen Bewilligungen eingeholt werden.

Planen Sie frühzeitig

Eine sorgfältige und erfolgreiche Planung braucht Zeit, denn es gibt viele Themen zu berücksichtigen. Das Bewilligungsgesuch für grössere Veranstaltungen ist deshalb frühzeitig - das heisst mindestens drei Monate im Voraus - bei der Gemeinde einzureichen.

Vorgehen

Erste Anlaufstelle und Bewilligungsbehörde für die Durchführung einer bewilligungspflichtigen Veranstaltung (dazu gehören auch Polizeistundenverlängerungen) sowie für Festwirtschaftsbewilligungen ist die Abteilung Bevölkerungsdienste der Gemeinde Birmensdorf. Falls Sie eine bewilligungspflichtige Veranstaltung planen, füllen Sie bitte dieses Gesuchsformular aus und schicken Sie es uns mit ev. weiteren Unterlagen per E-Mail an die Abteilung Bevölkerungsdienste. Achten Sie auf die blauen Hinweise und Informationen im Gesuchsformular. Diese zeigen Ihnen auf, welche weiteren Schritte im Rahmen des Bewilligungsverfahrens zu durchlaufen sind (je nach Veranstaltungsart und Lage). Die orangen Hinweise richten sich ausschliesslich an die Bewilligungsbehörde.

Benötigen Sie nur ein Festwirtschaftspatent?

In diesem Fall müssen Sie nur die Seiten 1 bis 4 des Gesuchsformulars ausfüllen.

Wo gibt es weitere Informationen?

Weitere Informationen zur Planung und Bewilligung von Veranstaltungen sowie die Ansprechpersonen kantonaler Fachstellen gibt es unter www.zh.ch --> Bewilligung von Veranstaltungen.

 

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