Abmeldung, definitiver Wegzug ins Ausland (für Schweizer)

Die Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter gemeldet werden und kann frühestens einen Monat vor Ausreise erfolgen.

Angehörige der Armee reichen 2 Monate vor Abreise ein Gesuch für einen Auslandurlaub ein. Weitere Informationen erteilt:

Amt für Militär und Zivilschutz
Uetlibergstrasse 113
Postfach
8090 Zürich

Tel. 043 259 71 10

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