Vermieterinnen und Vermieter, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Logisgeberinnen und Logisgeber sind drittmeldepflichtig. Sie melden der Abteilung Einwohnerdienste online, wenn sie

— eine Wohnung vermieten
— ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung stellen
— ein Untermieter oder eine Untermieterin ein- oder auszieht (Meldung durch den Hauptmieter oder die Hauptmieterin)
— ein volljähriges Familienmitglied oder der Partner oder die Partnerin ein- oder auszieht.

Die Meldung muss innert 14 Tagen vom Ein-/Auszug an erfolgen.

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