Drittmeldepflicht
Vermieterinnen und Vermieter, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Logisgeberinnen und Logisgeber sind drittmeldepflichtig. Sie melden der Abteilung Einwohnerdienste online, wenn sie
— eine Wohnung vermieten
— ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung stellen
— ein Untermieter oder eine Untermieterin ein- oder auszieht (Meldung durch den Hauptmieter oder die Hauptmieterin)
— ein volljähriges Familienmitglied oder der Partner oder die Partnerin ein- oder auszieht.
Die Meldung muss innert 14 Tagen vom Ein-/Auszug an erfolgen.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 739 16 45 | einwohner@birmensdorf.ch |