Abmeldung / Wegzug aus der Gemeinde Birmensdorf

Sie verlassen Birmensdorf? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!

Ein Wegzug ist frühestens ein Monat vorher, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Wegzug bei den Einwohnerdiensten zu melden. Die Abmeldung kann persönlich bei uns am Schalter erfolgen. 
Mit dem Online-Dienst eUmzugCH können Sie Ihre An-, Ab- oder Ummeldung in einem Schritt erledigen.

Weitere Informationen zur Abmeldung finden Sie unter der entsprechenden Dienstleistung

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon