Das Schweizerische Strafregister wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt.

Jede Person kann einen sie selbst betreffenden schriftlichen Auszug aus dem Strafregister anfordern. Die Zustellung des Auszuges erfolgt normalerweise an die Wohnadresse. Eine direkte Zustellung an eine andere Adresse (z.B. Arbeitgeber) ist möglich, wenn Sie dafür ausdrücklich den Auftrag erteilen. Die Gebühr für einen Auszug beträgt CHF 20.00. Sie ist im Voraus zu entrichten.

Der Strafregisterauszug kann online bestellt werden. Die Gebühr für den Auszug kann bei Internetbestellung mit Kreditkarte oder Postcard online bezahlt werden. Es ist auch weiterhin möglich den Auszug bei der Post zu bestellen und dort die Vorauszahlung vorzunehmen.

Aktionen

Zugehörige Objekte