Steuern: Gesuch um Ausstellung eines Steuerausweises bei Datensperre

Steuerausweise gemäss § 122 des Steuergesetzes (StG) können ungeachtet einer Datensperre ausgestellt werden, sofern die Antragsteller dem Gemeindesteueramt glaubhaft dartun können, dass sie durch die Datensperre in der Verfolgung eigener Rechte gegenüber dem betreffenden Steuerpflichtigen behindert werden (§ 11 Abs. 2 lit. b des Datenschutzgesetzes).

Unter folgendem Link finden Sie die gesetzlichen Grundlagen.

Kosten gemäss Art. 37 Gebührentarif der Politischen Gemeinde Birmensdorf vom 18. Dezember 2017

Auszüge und Steuerausweis für 1 Jahr CHF 40.00

Zuschlag für jedes weitere Jahr CHF 40.00

Steuerausweise bei Datensperre, wenn die oder
der Steuerpflichtige der Aufhebung der Datensperre
zustimmt (einfaches Spezialverfahren) CHF 80.00

Steuerausweis bei Datensperre, bei denen das
Verfahren nach § 122 Abs. 3 des Steuergesetzes
(StG) zur Aufhebung der Datensperre durchgeführt werden muss, d.h. ein Entscheid des Gemeindesteueramtes auf Ausstellung eines Steuerauweises trotz Widerspruch der/des Steuerpflichtigen ergeht (komplexes Spezialverfahren) CHF 120.00

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon