Ansässigkeitsbescheinigung (Nachweis steuerrechtlicher Wohnsitz)

Das kantonale Steueramt bestätigt schriftlich, dass eine natürliche oder eine juristische Person im Kanton Zürich steuerlich ansässig ist und hier Steuern zahlt. Es handelt sich hierbei nicht um eine Wohnsitzbestätigung, welche Sie bei der Abteilung Einwohnerdienste bestellen können.

Aktionen

Zugehörige Objekte