Hundekontrolle (An- / Abmeldung)

Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen des Onlinedienstes die ausführlichen Informationen in der Dienstleistung "Hundekontrolle".

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 160.00

Bemerkung

Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter melden ihre Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde an und geben die erforderlichen Angaben bekannt. Innert der gleichen Frist meldet die Halterin bzw. der Halter der Gemeinde einen Namens- oder Adresswechsel des Halters, einen Halterwechsel oder den Tod des Hundes.

Halterwechsel sowie den Tod eines Hundes sind zusätzlich der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch oder Tel.: 0848 777 100) zu melden.

Erreicht der Hund das Alter von 3 Monaten nach dem 30. Juni, so ermässigt sich die Abgabe der Hundesteuer für das laufende Jahr um die Hälfte. Stirbt ein Hund und wird kein Ersatzhund angeschafft, hat die Halterin bzw. der Halter Anspruch auf die Rückerstattung der halben Hundesteuer, sofern das verabgabte Tier vor dem 30. Juni eingegangen ist.

Für Polizei-, Militär-, Blinden- und Therapiehunde kann eine reduzierte Verabgabungsgebühr erhoben werden. Dazu muss ein Gesuch an die Abteilung Einwohnerdienste gestellt werden (Einsatzbescheinigungen resp. Leistungsnachweise müssen beigelegt werden).

Verfahren

In Birmensdorf beträgt die Jahresabgabe pro Hund im Alter von über 3 Monaten CHF 160.00.

Die Gebühr für die Anmeldung Ihres Hundes werden wir Ihnen in den nächsten Tagen in Rechnung stellen.

Sollte Ihr Hund gestorben sein und Sie erhalten eine Rückerstattung, so kommen Sie bitte mit entsprechenden Unterlagen (Arztrechnung, Kremationsbestätigung, etc.) bei uns am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste vorbei.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.