Merkblatt Krankenkostenvergütung

Ausgewiesene Kosten für Zahnarzt, Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause sowie in Tagesstrukturen, Diät, Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle, Hilfsmittel und die Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt) nach Artikel 64 KVG (im folgenden Krankheits- und Behinderungskosten genannt) können vergütet werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 14 ELG).

Gemäss ZLV § 7. Abs. 3 wird eine Kostenbeteiligung von höchstens Fr. 1000.00 pro Jahr vergütet, wenn eine Versicherung mit höherer Franchise nach Art. 93 der Verordnung über die Krankenversicherung vom 27.06.1995 (KKV) gewählt wird.

Informationen

Datum
12. Juni 2012
Herausgeber/-in
Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV

Dokumente

Name
Merkblatt_Krankheitskostenvergutung.pdf (PDF, 28.95 kB) Download 0 Merkblatt_Krankheitskostenvergutung.pdf

Zugehörige Objekte