Selbstberechnungsblatt für Anspruch auf Zusatzleistungen
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Zusatzleistungen besteht, kann erst nach den genauen Abklärungen der finanziellen Verhältnisse und der übrigen Anspruchsvoraussetzungen durch die Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV bestimmt werden.
Weitere Auskunft erteilt Ihnen
Fabiane Müller, Tel. 044 739 12 08 oder
fabiane.mueller@birmensdorf.ch
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