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Kommende Abstimmungs- und Wahltermine

Datum Titel
11.03.2012    Urnengang vom 11. März 2012
17.06.2012    Eidgenössische und Kantonale Volksabstimmungen
23.09.2012    Eidgenössische und Kantonale Volksabstimmungen


Vergangene Abstimmungs- und Wahltermine

Datum Titel
27.11.2011    Urnengang vom 27. November 2011
23.10.2011    Urnengang vom 23. Oktober 2011
04.09.2011    Urnengang vom 4. September 2011


Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.kanton.zh.ch und des Staates unter www.admin.ch

Auslandschweizer/innen
Ihre Ansprechsperson ist die Stimmregisterführerin, Stallikonerstrasse 9, 8903 Birmensdorf, einwohnerkontrolle@birmensdorf.ch, Telefon 044 739 12 00 Telefax 044 739 12 01.
 
Urnen Öffnungszeiten

Urne Gemeindehaus Sonntag 10.00-11.00 Uhr
 
Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
 
Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn Ihre Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt.

Ihre briefliche Stimmabgabe bzw. Ihre briefliche Wahl ist anonym, weil das von Ihnen verschlossene Stimmzettelkuvert und der Stimmrechtsausweis getrennt voneinander aufbewahrt werden.
 
Druck Version PDF