Auf der Sonnenseite des Üetlibergs

Kommende Abstimmungs- und Wahltermine
Vergangene Abstimmungs- und Wahltermine
Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.kanton.zh.ch und des Staates unter www.admin.ch Auslandschweizer/innen Ihre Ansprechsperson ist die Stimmregisterführerin, Stallikonerstrasse 9, 8903 Birmensdorf, einwohnerkontrolle@birmensdorf.ch, Telefon 044 739 12 00 Telefax 044 739 12 01. Urnen Öffnungszeiten
Urne Gemeindehaus Sonntag 10.00-11.00 Uhr Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn Ihre Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt. Ihre briefliche Stimmabgabe bzw. Ihre briefliche Wahl ist anonym, weil das von Ihnen verschlossene Stimmzettelkuvert und der Stimmrechtsausweis getrennt voneinander aufbewahrt werden. |