Ordentliches Einbürgerungsverfahren

Ordentliches Einbürgerungsverfahren

Die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung sind:

  • Eintrag im Zivilstandsregister
  • Besitz der Niederlassungsbewilligung C
  • 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz
  • Erfolgreiche Integration
  • Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Respektierung der Werte der Bundesverfassung
  • Kenntnisse über die deutsche Sprache
  • Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
  • Förderung und Unterstützung der Integration von Familienmitgliedern
  • Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen
  • Keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz

Weitere Informationen zur ordentlichen Einbürgerung finden Sie im Leitfaden oder auf der Webseite des Gemeindeamtes Kanton Zürich. Hier finden Sie auch eine Checkliste, mit einer Auflistung der Dokumente, welche Sie für Ihr Einbürgerungsgesuch benötigen.

Reichen Sie Ihr Gesuch online unter folgendem Link ein.

Kantonaler Deutschtest und Grundkenntnistest

Den kantonalen Deutschtest- sowie den Grundkenntnistest absolvieren Sie - falls keine Befreiungsgründe vorliegen - sobald Ihr Einbürgerungsgesuch bei uns eingetroffen ist. Die Abteilung Präsidiales informiert Sie über die Absolvierung eines Deutsch- und/oder Grundkenntnistests. Die Schule für Angewandte Linguistik (SAL) führt die Tests im Auftrag der Gemeinde Birmensdorf durch.

Unter folgenden Links finden Sie die Befreiungsgründe für den Deutschtest (KDE) und den Grundkenntnistest.

Zugehörige Objekte

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Präsidiales