Erleichtertes Einbürgerungsverfahren

Erleichtertes Einbürgerungsverfahren

Wer kann sich erleichtert einbürgern lassen:

  • Ausländerinnen oder Ausländer, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind. Der Schweizer Ehemann oder die Schweizer Ehefrau muss bereits vor der Heirat Schweizer oder Schweizerin gewesen sein.
  • staatenlose Kinder
  • Kinder unter 22 Jahren eines eingebürgerten Elternteils
  • Personen der dritten Ausländergeneration

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist für das erleichterte Einbürgerungsverfahren zuständig. Die Gesuchformulare der erleichterten Einbürgerung erhalten Sie im Onlineschalter oder am Schalter der Abteilung Präsidiales.

Wir bitten Sie, das Gesuch direkt dem Staatssekretariat für Migration (SEM) einzureichen:

Staatssekretariat für Migration (SEM)
Sektion Bürgerrecht
Quellenweg 6
3003 Bern Wabern

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