Gemeindeversammlungen
Informationen
- Voraussetzungen
- Zur Gemeindeversammlung sind alle Interessierten eingeladen. Über die politischen Rechte verfügt und damit stimmberechtigt ist, wer
- Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger ist,
- das achtzehnte Altersjahr zurückgelegt hat,
- in der Gemeinde Birmensdorf politischen Wohnsitz hat und
- von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen ist.
Die Geschäfte werden vier Wochen vor der Gemeindeversammlung in der Rubrik massgebende amtliche Publikationen sowie im "Birmensdorfer" angekündigt. Die Anträge und Akten liegen zwei Wochen vor der Versammlung im Gemeindehaus Birmensdorf zur Einsicht auf; die Anträge und Akten der Sekundarschulgemeinde Birmensdorf-Aesch zusätzlich im Gemeindehaus Aesch.
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Dokumente
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Gemeindeversammlungen; Ankündigung | Download | 0 | Gemeindeversammlungen; Ankündigung |
Gemeindeversammlungen; Beleuchtender Bericht | Download | 1 | Gemeindeversammlungen; Beleuchtender Bericht |
Sekundarschulgemeinde Birmensdorf-Aesch; Budget 2019 | Download | 2 | Sekundarschulgemeinde Birmensdorf-Aesch; Budget 2019 |
Primarschulgemeinde Birmensdorf; Budget 2019 | Download | 3 | Primarschulgemeinde Birmensdorf; Budget 2019 |
Politische Gemeinde Birmensdorf; Budget 2019 | Download | 4 | Politische Gemeinde Birmensdorf; Budget 2019 |
Finanz- und Aufgabenplan 2018 - 2022 | Download | 5 | Finanz- und Aufgabenplan 2018 - 2022 |
Politische Gemeinde Birmensdorf; Gemeindeversammlung vom 20. November 2018; Protokoll | Download | 6 | Politische Gemeinde Birmensdorf; Gemeindeversammlung vom 20. November 2018; Protokoll |