Erleichtertes Einbürgerungsverfahren

Die erleichterte Einbürgerung gilt für ausländische Staatsangehörige, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind, staatenlose Kinder, Kinder unter 22 Jahren eines eingebürgerten Elternteils sowie Personen der dritten Ausländergeneration.

Voraussetzungen

Um sich für das Schweizer Bürgerrecht zu bewerben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • gültige Aufenthaltsbewilligung
  • Wohnsitz während insgesamt fünf Jahren in der Schweiz, wovon das letzte Jahr unmittelbar vor der Gesuchseinreichung
  • seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einem Schweizer Bürger oder einer Schweizer Bürgerin leben
  • Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse
  • Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen
  • Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
  • keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
  • eigenständige finanzielle Erhaltungsfähigkeit

Gesuchsformular

Das Gesuch um Erteilung der eidg. Einbürgerungsbewilligung können Sie am Schalter der Abteilung Präsidiales oder im Onlineschalter beziehen.

Gesuche sind direkt dem Staatssekretariat für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern, einzureichen. Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig.

Ordentliches Einbürgerungsverfahren

In diesem Verfahren werden Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert, die nicht mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin in einer eingetragenen Partnerschaft leben sowie minderjährige oder volljährige Kinder von Eltern, die nicht das Schweizer Bürgerrecht haben.

Voraussetzungen

Um sich im ordentlichen Verfahren einbürgern zu lassen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

Aufenthalt (formelle Voraussetzungen)

  • aktuelles Dokument über den Eintrag im schweizerischen Personenstandsregister
  • gültige C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung)
  • mindestens 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz, wovon 3 Jahre in den letzten 5 Jahren
  • bei eingetragener Partnerschaft 3 Jahre in eingetragener Partnerschaft und mindestens 5 Jahre Aufenthalt in der Schweiz, wovon 1 Jahr vor Gesuchseinreichung
  • mindestens 2 Jahre Wohnsitz in Birmensdorf
  • für Personen zwischen 16 und 25 Jahren genügen 2 Jahre Wohnsitz im Kanton, wenn sie in der Schweiz geboren sind oder im Ausland geboren sind und mindestens während 5 Jahren die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben.

Integrationskriterien (materielle Voraussetzungen)

  • beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • respektieren der Werte der Bundesverfassung
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Sprechen und Hören Niveau B1) / (Lesen und Schreiben Niveau A2)
  • Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
  • Vertrautsein mit den hiesigen Lebensverhältnissen
  • keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz
  • fördern und unterstützen der Integration des Ehepartners, eingetragenen Partners oder der Kinder

Bitte beachten Sie auch die Informationen zu den Voraussetzungen der ordentlichen Einbürgerung auf der Homepage des Gemeindeamtes des Kantons Zürich.

Verfahrensablauf

  • Information und Beratung durch die Abteilung Präsidiales
  • Registrierung beim Zivilstandsamt Dietikon
  • Vorprüfung des Einbürgerungsgesuches durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich
  • Vertiefte Prüfung des Einbürgerungsgesuches durch die Abteilung Präsidiales
  • Absolvieren des Kantonalen Deutschtestes und des Grundkenntnistestes
  • Integrationsgespräch und Beschlussfassung durch den Gemeinderat
  • Weiterleitung des Einbürgerungsgesuches zur Beschlussfassung an den Kanton Zürich sowie das Bundesamt für Migration

Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Verfahrensablauf ordentliche Einbürgerung auf der Homepage des Gemeindesamtes des Kantons Zürich.

Kantonaler Deutschtest und Grundkenntnistest

Das Bundesrecht verlangt, dass Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber über Kenntnisse in einer Landessprache verfügen, schriftlich auf dem Referenzniveau A2 und mündlich auf dem Referenzniveau B2 des in Europa allgemein anerkannten Referenzrahmens für Sprachen.

In Birmensdorf haben Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber zusätzlich einen schriftlichen Grundkenntnistest abzulegen.

Die Gemeinde Birmensdorf hat die Schule für Angewandte Linguistik (SAL) mit der der Durchführung des Kantonalen Deutschtestes und des Grundkenntnistestes beauftragt. Nähere Angaben und Auskunft erhalten Sie bei der Abteilung Präsidiales.

Gebühren

Sie haben für die Erteilung des Gemeinde- und des Kantonbürgerrechts sowie für die eidgenössische Einbürgerung je eine separate Gebühr zu bezahlen.

Kommunale Gebühren im Einbürgerungsverfahren

 

Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen ab 25 Jahren

CHF 500.00
pro Person

Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen unter 25 Jahren

CHF 250.00
pro Person

Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen unter 20 Jahren

gebührenfrei

Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen unter 18 Jahren im Gesuch der Eltern

gebührenfrei

Gesuchsformular

Das Gesuch um Erteilung der eidg. Einbürgerungsbewilligung können Sie direkt auf der Homepage des Gemeindeamtes des Kantons Zürich einreichen.

Weiterführende Informationen

Auf der Homepage des Gemeindeamtes des Kanton Zürich finden Sie eine Checkliste mit allen benötigten Dokumenten.

Zugehörige Objekte