Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei unserem Schalter im Gemeindehaus beziehen (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit) oder wir stellen Ihnen das Zeugnis auf Ihre Bestellung gegen Rechnung zu.

Preis

CHF 30.00

Zugehörige Objekte

Nummer Name Inkrafttreten
600.1 Gebührenverordnung 21. November 2017 21. November 2017
600.11 Gebührentarif 18. Dezember 2017 18. Dezember 2017