Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern sowie die Grundsteuern.

Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt.

Sollten Sie die Einreichefrist nicht einhalten können, richten Sie bitte innerhalb der Abgabefrist schriftlich ein begründetes Gesuch um Erstreckung an uns. Die Einreichefrist ist in Ausnahmefällen bis längstens 30. November erstreckbar.

Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen zufolge verspäteter Zahlungen. Dafür danken wir Ihnen bestens.

Steuerausweise können nur schriftlich oder per E-Mail bestellt werden und sind zudem kostenpflichtig. (CHF 40.00)

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