Lohngleichheitsanalyse nach Gleichstellungsgesetz

24. Januar 2023

Der Bundesrat hat am 21. August 2019 die Änderung des GlG (Gleichstellungsgesetz) per 1. Juli 2020 beschlossen. Damit sind Unternehmen mit 100 Mitarbeitenden oder mehr ab Juli 2020 gesetzlich verpflichtet, die Lohngleichheit nachzuweisen. Mit Einführung der Einheitsgemeinde ab 1. Januar 2022 wurde die Schwelle von 100 Mitarbeitenden überschritten. Das Ergebnis der Lohngleichheitsanalysen zeigt im Referenzmonat Oktober 2022 für die Verwaltung und die Primarschule bei der Lohngleichheit keinen Geschlechtseffekt. Da die Lohngleichheit eingehalten wurde, ist die Politische Gemeinde von weiteren Lohnanalysen befreit.

 

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Lohngleichheitsanalyse, Revisionsbericht 2022-12-15.pdf Download 0 Lohngleichheitsanalyse, Revisionsbericht 2022-12-15.pdf