Leinenpflicht im Wald und am Waldrand

1. April 2024

Um Wildtiere zu schützen, besteht während der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde.

Als Waldrand wird ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald definiert. Die Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützen.

Weitere Informationen finden Sie hier oder unter www.zh.ch/hunde.

Zugehörige Objekte

Name
Flyer_Leinenpflicht Download 0 Flyer_Leinenpflicht