Ansässigkeitsbescheinigung (Nachweis steuerrechtlicher Wohnsitz)

Das kantonale SteueramtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bestätigt schriftlich, dass eine natürliche oder eine juristische Person im Kanton Zürich steuerlich ansässig ist und hier Steuern zahlt. Es handelt sich hierbei nicht um eine Wohnsitzbestätigung, welche Sie bei der Abteilung Einwohnerdienste bestellen können.

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