Ein Aufenthaltsausweis wird in der Regel für den Wochenaufenthalt (Zweitwohnsitz) in einer anderen Gemeinde benötigt. Bitte erkundigen Sie sich zuerst bei der Abteilung Einwohnerdienste der entsprechenden Gemeinde über die Anmeldeformalitäten für den Wochenaufenthalt.

Die Abteilung Einwohnerdienste stellt das gewünschte Dokument aufgrund der Angaben im Einwohnerregister aus und sendet es Ihnen mit einer Rechnung zu.

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