Altglas

Wohin mit dem Altglas?
Altglas kann an den Sammelstellen nach Farben sortiert entsorgt werden. Säubern Sie das Glas und entfernen Sie Verschlüsse.

Der Gang zum Container ohne Kopfzerbrechen:

Blaue oder gar rote Flaschen - sowie Flaschen, deren Farbe man nicht eindeutig definieren kann - gehören ins grüne Loch.

Grün oder Braun? Bei Zwischentönen nicht lange studieren sondern ins grüne Loch einwerfen.

Keramik- oder Tonscherben (Tassen, Teller, usw.) gehören in eine Schuttmulde (Mineralische Abfälle, Grubengut) und haben wie andere Abfälle im Glascontainer nichts zu suchen. Sie beeinträchtigen und verteuern die Entsorgung unnötigerweise.

Defekte Glühbirnen und Trinkgläser gehören in den Kehricht oder wie Fensterglas und Spiegel zu den mineralischen Abfällen.

Verpackungsglas, wie Konfi- und Gurkengläser sind im Glascontainer willkommen.

Deckel und Verschlüsse sind zu entfernen. Papieretiketten können dran bleiben.

Nicht zwingend, aber rücksichtsvoll:
Starke Geruchsentwicklung (Fäulnis, Gärung) zieht an den Sammelstellen Insekten an. Dies verhindert man, wenn Gläser und Flaschen vor dem Entsorgen kurz ausgespült werden.

Wichtig   

Spiegel- und Fensterglas sowie Porzellan, Ton und Steingut gehören nicht ins Altglas sondern sind während den bedienten Öffnungszeiten bei den mineralischen Abfällen zu entsorgen oder der Kehrichtabfuhr mitzugeben.

Achtung Ruhestörung!
Es ist rücksichtsvoll, wenn Sie die Glassammelstellen nur während den angeschlagenen Einwurfzeiten benutzen. Die Nachbarschaft ist Ihnen dankbar!

Sammelstellen    Glassammelstelle SternenSammelstelle Breite
Produkte    Altglas (Flaschen-/Bruchglas), Bierflaschen, Brillengläser, Bruchglas (Flaschen), Einmachgläser, Einwegflaschen aus Glas, Flaschen, Ganzglas, Glas (Bruchglas), Glasflaschen, Hohlglas, Infusionsflaschen leer, Joghurtglas, Konfitürenglas, Konservenglas, Kosmetikflaschen leer aus Glas, Ölflaschen leer aus Glas, gereinigt; Rauchglas (zu Grünglas), Retourflaschen, Retourgläser, Trinkglas, Weinflaschen

Altmetall

Altmetall wird während den bedienten Öffnungszeiten in der Sammelstelle Breite entgegengenommen.
Die Entsorgung ist gebührenpflichtig.
Kosten: pro Kilo CHF 0.30

Sammelstellen    Sammelstelle Breite

Altpapier

Altpapier ist nur gebündelt, keine Tragtaschen oder lose, bis 07:00 Uhr beim Kehrichtplatz am Strassenrand bereitzustellen.

Tipps    Bündeln Sie Ihr Altpapier straff! Die Sammelleute danken Ihnen dafür.
Wichtig    Plastikbeschichtetes Papier gehört nicht ins Altpapier. Führen Sie es dem Hauskehricht zu.
Nächste Sammlung   3. Mai 2024
Sammelstellen    Sammelstelle Breite

Altöl

Speiseöl und Mineralöl (Motorenöl u.dgl.) darf nicht in den Abfluss geschüttet werden. Bringen Sie Ihre Ölresten zur Sammelstelle Breite.

Sammelstellen    Sammelstelle Breite

Aluminium

Saubere Alufolien, Aluminiumverpackungen wie Spray-, Crème- und Alu-Getränkedosen, Vorhangschienen und Alu-Pfannen (auch mit Teflonbelag) können im entsprechenden Sammel-Container entsorgt werden.
Testen Sie selber: Aluminium ist nicht magnetisch!

Tipps    Verwenden Sie möglichst wenig Aluminiumverpackungen im Haushalt.
Wichtig    Nicht in die Aluminiumsammlung gehören mit Papier oder Kunststoff kaschierte Alufolien (Butter- und Zigarettenverpackungen, Suppenbeutel, Medikamentenpackungen usw.).
Sammelstellen    Sammelstelle Breite

Autobatterien

Autobatterien müssen an den Fachhandel oder an Entsorgungsunternehmen mit entsprechender Bewilligung zurückgegeben werden. Der Handel ist zur kostenlosen Entgegennahme verpflichtet, sofern er diese Art von Batterie im Sortiment führt.

Autopneus

Autopneus können (meist gegen Gebühr) bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.

Die Sammelstelle Breite nimmt Autopneus zu folgenden Konditionen entgegen:

Auto- und Motorradpneu ohne Felgen bis 70 cm Durchmesser pro Stück CHF 10.00
Auto und Motorradpneu mit Felgen bis 70 cm Durchmesser pro Stück CHF 15.00

Wichtig    Pneus gehören nicht in den Hauskehricht sondern zu den Sonderabfällen und dem Sperrgut. Das Gleiche gilt auch für die Autobatterie. Bitte retournieren Sie diese in Ihrer Garage.
Sammelstellen    Sammelstelle Breite

Batterien

Batterien werden an allen Verkaufstellen zurückgenommen.

Wichtig    Batterien gehören nicht in den Hauskehricht!
Autobatterien müssen an den Fachhandel oder an Entsorgungsunternehmen mit entsprechender Bewilligung zurückgegeben werden. Der Handel ist zur kostenlosen Entgegennahme verpflichtet, sofern er diese Art von Batterie im Sortiment führt.
Sammelstellen    Sammelstelle Breite

Bauschutt

Bauschutt ist nicht brennbar und wird von der ordentlichen Abfuhr ausgeschlossen. Bauschutt muss einer Sonderdeponie zugeführt werden.

Zum Beispiel:

Loacker Swiss Recycling AG
Industriestrasse 3
8903 Birmensdorf
Telefon 044 823 11 11
www.loacker.ch

Computer, Büro- und Unterhaltungselektronik

Alle elektrischen und elektronischen Altgeräte samt Zubehör können an den Verkaufsstellen gleichartiger Geräte kostenlos zurückgegeben werden, auch ohne Neukauf und unabhängiger Marke. (Rücknahmepflicht!)

Rückgabe in der Sammelstelle Breite während den bedienten Öffnungszeiten möglich.

Sammelstellen    Sammelstelle Breite

Fensterglas

Fensterglas darf nicht der Glassammlung zugeführt werden!
Fensterglas gehört zum Grubengut.
Bringen Sie Glasscherben während den bedienten Öffnungszeiten in die Sammelstelle Breite.

Sammelstellen    Sammelstelle Breite

Grüngut (Biogene Abfälle)

Kompostierbare Garten- oder Küchenabfälle sind an den Sammeltagen in markierten Container mit Kippvorrichtung bis 07:00 Uhr bereit zustellen.
Sträucherschnitt wird gebündelt (nur mit Hanfschnüren - keine Nylonschnüre verwenden!) bis 1.20 m Länge à max. 20 kg mitgenommen.

Immer häufiger werden nicht kompostierbare Fremdstoffe gezielt in Composäcke abgepackt und dem Grüngut mitgegeben. Da die Kompostieranlagen anschliessend zunehmend Schwierigkeiten haben die Fremdstoffe aus dem Grüngut zu entfernen und Qualitätskompost herzustellen, hat sich die Gemeinde Birmensdorf entschieden, auf die Composäcke zu verzichten.

Bei Nichteinhaltung werden die Composäcke respektive das Grüngut nicht abgeführt.

Tipps   

In die Grüngutsammlung gehören:
• Alle pflanzlichen Gartenabfälle
• Rüstabfälle von Früchten und Gemüse
• Rasenschnitt
• Äste, Stauden
• Baum-, Hecken- und Rebschnitt
• Unkraut
• Laub (ausser Strassenlaub von Wischmaschine)
• Kaffee- und Teesatz (keine Kapseln!)
• Haustiermist (kein Hunde- und Katzenkot! / kein Katzensand!)
• Verbrauchte Topfpflanzenerde
• Schnittblumen und Topfpflanzen (ohne Behälter!)
• Trester
• Eierschalen
• Schilf
• Pflanzliche Grabkränze ohne Wickeldraht und Bänder
• Unbelastete Erde

Nicht in die Grüngutsammlung gehören:
• Speisereste und verdorbene Nahrungsmittel
• Verpackungen
• Plastik und Kunststoff
• Töpfe
• Katzensand
• Asche
• Kaffeekapseln
• Steine und Beton
• Metalle, Glas, Alu
• Bauschutt
• Leimholz
• Papier und Karton

Wichtig   

In der Schweiz ist die Verbrennung von Abfällen im Freien grundsätzlich verboten. Einzig Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen im Kanton Zürich im Freien verbrannt werden. Dies jedoch nur während den Monaten März bis Oktober und unter der Voraussetzung, dass sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht.

Weitere Informationen sowie die ausführliche Positiv- und Sperr-Liste finden Sie unter www.gunzenbuehl.ch

Nächste Sammlung  

8. April 2024

Haushalt- und Kühlgeräte

Alle elektrischen und elektronischen Haushaltgeräte sowie Kühlgeräte, Kühltruhen etc. können an den Verkaufsstellen gleichartiger Geräte kostenlos zurückgegeben werden, auch ohne Neukauf und unabhängiger Marke. (Rücknahmepflicht!)

Tipps    Tauschen Sie Ihr altes Gerät möglichst beim Kauf eines neuen ein!
Wichtig    Kühlgeräte enthalten FCKW-Stoffe, die fachgerechte Entsorgung dieser Geräte ist unabdingbar!

Hauskehricht

Brennbare, nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle wie Kunststoff, Holz, Verbundverpackungen, Windeln, Kleintiermist, Katzenstreu, Glühbirnen usw. werden mit der Kehrichtabfuhr entsorgt.

Tipps   
Nur nicht verwertbare Abfälle gehören in den Hauskehricht!
Es werden nur Limmattaler Säcke akzeptiert!
Bitte Kehrichtsack nicht am Vorabend bereitstellen.

Karton

In die Kartonsammlung gehören Wellkarton und alle Arten von unbeschichteten Kartonverpackungen wie Schachteln, Früchte- und Gemüsekartons, Bücher usw.

Karton flach zerlegt und gebündelt oder Kleinkartons, WC-Rollen usw. in einer Kartonschachtel bis 07:00 Uhr beim Kehrichtplatz am Strassenrand bereitstellen.

Wichtig    Beschichteter Karton (Tetrapackungen, Verpackungen von Tiefkühlprodukten und dergleichen) kann nicht verwertet werden. Entsorgen Sie diesen Karton mit dem Hauskehricht.
Nächste Sammlung    5. April 2024
Sammelstellen    Sammelstelle Breite

Leuchstoffröhren, Energiesparlampen

Neonröhren, Fluoreszenzlampen und Energiesparlampen können bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.

Wichtig    Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht.
Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.

Mineralische Stoffe

Geschirr, Fensterglas, Blumentöpfe und -kisten, Steine, Ziegel, Keramik und Backsteine gehören zum Grubengut. Dies wird in der Sammelstelle Breite während den bedienten Öffnungszeiten entgegen genommen

gebührenpflichtig, pro Kilo CHF 0.50

Sammelstellen    Sammelstelle Breite

PET-Flaschen

PET-Flaschen gehören in die Sammelbehälter bei den Verkaufsstellen.

Tipps    Drücken Sie die PET-Flaschen flach. Sie helfen, Platz zu sparen.

Skis, Skischuhe, Snowboards und Surfbretter

Skis, Skischuhe, Snowboards und Surfbretter sind via Sperrgutabfuhr zu entsorgen oder während den bedienten Öffnungszeiten in der Sammelstelle Breite vorbei zu bringen.

Entsorgungsgebühr Sammelstelle:
pro Kilo CHF 0.60

Sammelstellen    Sammelstelle Breite

Sonderabfälle (Chemikalien, Farben, Lacke, Putzmittel)

Sonderabfälle wie

  • Farben, Lacke, Klebstoffe
  • Säuren, Laugen, Entkalker, Abflussreiniger
  • Lösungsmittel, Pinselreiniger, Verdünner, Brennsprit
  • Medikamente
  • Quecksilber, -thermometer
  • Chemikalien, Gifte, Javel-Wasser
  • Spraydosen, Druckgaspatronen
  • Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel
  • Schädlingsbekämpungsmittel, Unkrautvertilger, Dünger

sind für die Umwelt besonders gefährlich und deshalb sorgfältig zu entsorgen.

Zurück zum Handel
Grundsätzlich gilt die Regel: Wo Sie Produkte gekauft haben, können Sie daraus entstandenen Sonderabfall auch wieder entsorgen. Hersteller und Handel sind per Gesetz zur Rücknahme von Sonderabfällen von privaten Endverbrauchern verpflichtet.
Zurück zum Handel bringen Sie am besten (kostenlos!) alle Produkte, die mit einem orangen Gefahrensymbol gekennzeichnet sind:

  • Batterien und Akkus
  • Leuchstoffröhren, Entladungslampen und Stromsparlampen
  • Pflanzen- und Holzschutzmittel und Stoffe mit einer Giftklasse
  • alle anderen Sonderabfälle, die Sie in einem bestimmten Geschäft gekauft haben.


Gratisrückgabe über Sonderabfallsammelstellen
Sonderabfälle bis maximal 20 kg pro Person und Jahr können bei der kantonalen Sonderabfallsammelstelle, Hagenholzstrasse 110, 8050 Zürich, oder an den mobilen Sammelaktionen in den Gemeinden gratis abgeliefert werden.

Bitte beachten Sie unsere jährliche Entsorgungsaktion für Sonderabfälle aus Haushaltungen!

Sollten Sie das Sonderabfallmobil in Birmensdorf verpasst haben, können Sie Ihren Sonderabfall auch in einer Nachbargemeinde entsorgen. Angaben zu Zeit und Ort für die Sammelaktion finden Sie unter https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/abfall-rohstoffe/abfaelle/sonderabfall.html#75234601

Tipps    Achten Sie bei Ihrem Einkauf auf giftfreie und abbaubare Produkte!
Wichtig   

So geht man mit Sonderabfall um:
Niemals via Kehricht oder Kanalisation entsorgen! Vermischen Sie nie Produkte, die sich in verschiedenen Behältern befinden. Es können chemische Reaktionen auftreten. Am besten, Sie lagern alle Sonderabfälle getrennt an einem trockenen und sicheren Ort

  • ausser Reichweite von Kindern
  • in der Originalverpackung
  • oder in einem auslaufsicheren Behälter mit deutlicher Bezeichnung des Inhaltes

Bei Vergiftungsunfällen und Vergiftungsverdacht erhalten Sie unter Tel. 044 251 51 51 oder www.toxi.ch Auskunft beim Schweizerischen Toxikologischen Informationszentrum. 24h-Notfallnummer: Tel. 145

Nächste Sammlung    24. September 2024

Sperrgut

Brennbare, sperrige Gegenstände werden mit Sperrgutmarken (6kg / 1 Marke) versehen und donnerstags der Kehrichtabfuhr mitgegeben. Metallene Teile sind zu entfernen. Die Sperrgutmarke ist bei der Abteilung Bevölkerungsdienste sowie bei der Drogerie Treib erhältlich.

Das Sperrgut kann auch in der Sammelstelle Breite während den bedienten Öffnungszeiten abgegeben werden.

ACHTUNG Höchstmasse: 200 x 100 x 100cm

Tipps    Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen!
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für die Sachen, die Sie nicht mehr brauchen.
Gebühren    CHF 2.00 pro 6kg-Marke
Sammelstellen    Sammelstelle Breite

Styropor

Kleinmengen Styropor (bis 25 Liter) können in der Sammelstelle Breite während den Öffnungszeiten gratis abgegeben werden.
Grössere Mengen sind gebührenpflichtig. Entsorgung ebenfalls via Sammelstelle Breite.

Tipps    Verwenden Sie Styroporverpackungen mehrmals!
Sammelstellen    Sammelstelle Breite

Textilien und Schuhe

Zu den separat gesammelten Textilien zählen saubere, tragbare Kleider und Schuhe, Vorhänge, Tisch-, Haushalt- und Bettwäsche, Gürtel, Taschen, Daunenbettwaren, Stofftiere in gut verschnürten Säcken.
Kein Spielzeug. Kaputte und stark verschmutzte Schuhe und Textilien gehören in den Kehricht.

Tipps    Kleiderbörsen, Second-Hand-Shops und Brockenhäuser nehmen ebenfalls guterhaltenen Kleider und Schuhe entgegen.
Wichtig    Bitte geben Sie nur brauchbare Kleider und Schuhe in die Sammlung!
Schuhe bitte paarweise zusammenknüpfen.
Skischuhe werden nicht gesammelt.
Sammelstellen    Sammelstelle Breite

Tierkadaver

Fleischabfälle (Innereien, Knochen, Fett) und Schlachtnebenprodukte (Häute, Borsten, Federn) gehören in die Kadaversammelstelle bei der Kläranlage Birmensdorf. Kleintierkadaver können bei der regionalen Kadaversammelstelle (Kläranlage Birmensdorf) kostenlos abgegeben werden. (In dringenden Fällen nach Absprache mit der Kläranlage Tel. 044 737 24 40)

Abholung durch Abdecker während der Bürozeit: Tel. 044 737 24 63
Gebühr: CHF 20.00

Einzelne tote (Heim-) Tiere bis 10 kg dürfen auch auf privatem Grund vergraben werden; sie sind mit mindestens 50 cm Erde zu bedecken.

Weihnachtsbaum

Weihnachtsbäume oder Äste sind biogene Abfälle. Sie können der normalen Grüngutabfuhr mitgegeben werden.

Weissblech

In die Separatsammlung gehören Stahl- und Weissblechdosen (Konservendosen) sowie die Deckel von Konfitüren- und anderen Lebensmittelgläsern und andere Kleinteile aus Stahlblech.

Nicht in die Stahlblechsammlung gehören Farbdosen mit eingetrockneten Farbresten und Spraydosen (auch leere); sie sind als Sonderabfall zu entsorgen.

Tipps    Entfernen Sie zum Flachdrücken Deckel und Boden der Dose! Sie helfen Platz sparen.
Wichtig    Lack- oder Farbdosen und nichtmagnetische Stoffe sind kein Weissblech.
Sammelstellen    Sammelstelle Breite

 

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