Scheidung und Trennung

Scheidung

Das Zivilstandsamt kann weder eine Eheschliessung auflösen noch annulieren. Um sich zum Thema Trennung und Scheidung beraten zu lassen, wenden Sie sich bitte an das Bezirksgericht Ihres Wohnortes. Für die Gemeinde Birmensdorf ist das Bezirksgericht Dietikon  zuständig.

 

Trennung

Eine Trennung bedeutet eine Änderung Ihrer Personendaten, welche der Einwohnerkontrolle zu melden ist. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Das Trennungsformular muss von beiden Ehegatten / Partnern unterschrieben und der Einwohnerkontrolle eingereicht werden. Findet mit der Trennung eine Adressänderung oder ein Wegzug statt, ist dieser ebenfalls der Einwohnerkontrolle zu melden.

Die Trennung wird anschliessend im Einwohnerregister eingetragen und den zuständigen Amtsstellen weitergeleitet.

Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Abteilung Steuern (E-Mail: steuern@birmensdorf.ch oder Telefon 044 739 12 13).

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