Friedensrichter/innen vermitteln in zivilrechtlichen Streitigkeiten. Sie versuchen in der Schlichtungsverhandlung mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, um ihnen den Gang an das Gericht zu ersparen.

Das Friedensrichteramt ist zuständig für folgende Klagen:

  • Handelsrecht
  • Forderungsklagen aus privaten und geschäftlichen Beziehungen Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag usw.)
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten (Lohn, Kündigung, Arbeitszeugnis usw.)
  • Nachbarschaftsklagen (Bäume, Sträucher, Lärm usw.)
  • Erbrechtliche Klagen (Testamentsanfechtung, Erbteilung)

Schlichtungsgesuch Friedensrichteramt Allgemein

Schlichtungsgesuch Friedensrichteramt Arbeitsrecht

Auf Antrag der klagenden Partei können Friedensrichter/innen bis zu einem Streitwert von CHF 2'000 einen Entscheid fällen oder sie können bis zu einem Streitwert von CHF 10'000 ohne Antrag einen Entscheidvorschlag unterbreiten.

Das Friedensrichteramt ist nicht zuständig für:

  • Mietrechtliche Angelegenheiten
    (zuständig: "Paritätische Schlichtungsstelle", c/o Bezirksgericht Dietikon, Postfach, 8953 Dietikon)
  • Scheidungs- und Ehetrennungsklagen
    (zuständig: Bezirksgericht am Wohnsitz einer der Parteien)
  • Ehrverletzungen
    (zuständig: Polizei bzw. Staatsanwaltschaft
  • Unterhaltsklagen

Personen

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