Führerausweis, Umtausch eines ausländischen Führerausweises

Grundsätzlich dürfen gültige ausländische Führerausweise während maximal zwölf Monaten (ab Einreisedatum) in der Schweiz verwendet werden. Wenn Sie beabsichtigen in der Schweiz zu bleiben empfehlen wir jedoch, mit dem Umschreiben nicht zu lange zuzuwarten, weil die Umtauschformalitäten in Einzelfällen längere Zeit in Anspruch nehmen. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.
Hier finden Sie den Link vom Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich für das Gesuch um Umtausch Ihres ausländischen Führerausweises herunterzuladen.

Führerausweis in Kreditkartenformat

Hier finden Sie den Link vom Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich für das Gesuch um Umtausch Ihres blauen Führerausweises herunterzuladen.

Umschreibung ausländischer Führerausweise

Nach Ablauf von 12 Monaten darf der ausländische Ausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.
Ausnahmen:
Personen, die berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorien C, C1, D und D1 führen möchten, benötigen den schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der
ersten berufsmässigen Fahrt.
Wer mit Fahrzeugen der Kategorien B, B1, C, C1 oder F berufsmässig Personen transportieren will, benötigt einen schweizerischen Führerausweis sowie die entsprechende Bewilligung. Führerausweis bzw. Bewilligung
müssen vor Antritt der ersten Fahrt erworben werden.

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